Rollen in der Ausbildung · Frage 3 von 12
Wer darf unter der Verantwortung des Ausbilders bei der Ausbildung mitwirken?
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Lösung
- C Persönlich geeignete Fachkräfte mit den nötigen beruflichen Kenntnissen
Erklärung
§ 28 Abs. 3 BBiG erlaubt die Mitwirkung von Personen, die die nötigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen und persönlich geeignet sind. Eine eigene Ausbildereignung brauchen sie nicht, die Verantwortung bleibt beim Ausbilder.