Eignung des Ausbildungspersonals · Frage 4 von 12

Wer ist nach § 29 BBiG persönlich nicht geeignet, Auszubildende einzustellen?

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Lösung

  • B Wer Kinder und Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht beschäftigen darf

Erklärung

Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf (etwa wegen Verurteilungen nach § 25 JArbSchG) oder wiederholt oder schwer gegen das BBiG verstoßen hat. Meisterprüfung und Alter betreffen allenfalls die fachliche Eignung.

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