Heilpraktikergesetz · Frage 10 von 12
Womit wird bestraft, wer ohne Erlaubnis die Heilkunde ausübt?
1 Antwort ist richtig. Mittel
Lösung anzeigen
Lösung
- B Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Erklärung
§ 5 HeilprG sieht für die Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Es handelt sich also um eine Straftat, nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit.