Heilpraktikergesetz · Frage 10 von 12

Womit wird bestraft, wer ohne Erlaubnis die Heilkunde ausübt?

1 Antwort ist richtig. Mittel

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Lösung

  • B Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Erklärung

§ 5 HeilprG sieht für die Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Es handelt sich also um eine Straftat, nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit.

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