Heilpraktikergesetz · Frage 9 von 12
Welche Unterlagen oder Nachweise gehören nach der Durchführungsverordnung zu den Voraussetzungen der Erlaubnis?
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Lösung
- C Nachweis der sittlichen Zuverlässigkeit
- E Nachweis der gesundheitlichen Eignung
Erklärung
§ 2 der 1. DVO verlangt unter anderem Mindestalter, Hauptschulabschluss, sittliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung sowie eine Überprüfung ohne Hinweis auf eine Gefahr. Eine bestimmte Schule, Verbandsmitgliedschaft oder Praxisräume sind nicht vorgeschrieben.