Heilpraktikergesetz · Frage 2 von 12
Was versteht das Heilpraktikergesetz unter Ausübung der Heilkunde?
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Lösung
- D Feststellen, Heilen oder Lindern von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden
Erklärung
§ 1 Abs. 2 HeilprG definiert Heilkunde als berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Eine reine Lebensberatung ohne Krankheitsbezug fällt nicht darunter.