Heilpraktikergesetz · Frage 12 von 12

Ein 58-Jähriger kommt wegen erstmals aufgetretener Wesensänderung, Kopfschmerzen und Antriebsminderung. Was folgt aus der Sorgfaltspflicht des Heilpraktikers für Psychotherapie?

2 Antworten sind richtig. Schwer

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Lösung

  • A Er muss den Patienten auf die Dringlichkeit dieser Abklärung hinweisen und das dokumentieren
  • C Vor einer Psychotherapie muss eine ärztliche Abklärung organischer Ursachen erfolgen

Erklärung

Erstmals im höheren Lebensalter auftretende Wesensänderungen mit Kopfschmerz können auf Hirntumor, Blutung oder Entzündung hinweisen. Ein Heilpraktiker haftet, wenn er eine erkennbar ärztlich abzuklärende Ursache übersieht. Körperliche Untersuchungen liegen außerhalb der sektoralen Erlaubnis.

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