Heilpraktikergesetz · Frage 12 von 12
Ein 58-Jähriger kommt wegen erstmals aufgetretener Wesensänderung, Kopfschmerzen und Antriebsminderung. Was folgt aus der Sorgfaltspflicht des Heilpraktikers für Psychotherapie?
2 Antworten sind richtig. Schwer
Lösung anzeigen
Lösung
- A Er muss den Patienten auf die Dringlichkeit dieser Abklärung hinweisen und das dokumentieren
- C Vor einer Psychotherapie muss eine ärztliche Abklärung organischer Ursachen erfolgen
Erklärung
Erstmals im höheren Lebensalter auftretende Wesensänderungen mit Kopfschmerz können auf Hirntumor, Blutung oder Entzündung hinweisen. Ein Heilpraktiker haftet, wenn er eine erkennbar ärztlich abzuklärende Ursache übersieht. Körperliche Untersuchungen liegen außerhalb der sektoralen Erlaubnis.