Heilpraktikergesetz · Frage 5 von 12
Welches Mindestalter verlangt die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz für die Erlaubnis?
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Lösung
- C 25 Jahre
Erklärung
§ 2 der Ersten Durchführungsverordnung nennt als Voraussetzung unter anderem die Vollendung des 25. Lebensjahres. Das gilt auch für die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis.