Heilpraktikergesetz · Frage 6 von 12
Welcher Schulabschluss ist mindestens erforderlich?
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Lösung
- A Ein Hauptschulabschluss
Erklärung
Die Durchführungsverordnung verlangt mindestens den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule oder einen gleichwertigen Abschluss. Eine bestimmte Ausbildung oder ein Studium ist nicht vorgeschrieben.