Verfassungsorgane · Frage 46 von 64

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

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Lösung

  • B das Bundeskabinett zu bilden.

Erklärung

Der Bundestag beschließt Gesetze, kann eigene Gesetzentwürfe einbringen, wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung. Das Kabinett bildet er nicht: Die Ministerinnen und Minister schlägt die Kanzlerin oder der Kanzler vor, ernannt werden sie von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten (Artikel 64 GG).

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