Verfassungsorgane · Frage 46 von 64
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
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Lösung
- B das Bundeskabinett zu bilden.
Erklärung
Der Bundestag beschließt Gesetze, kann eigene Gesetzentwürfe einbringen, wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung. Das Kabinett bildet er nicht: Die Ministerinnen und Minister schlägt die Kanzlerin oder der Kanzler vor, ernannt werden sie von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten (Artikel 64 GG).