Wahlen · Frage 64 von 64
Welches Ehrenamt müssen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger übernehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden?
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Lösung
- D Wahlhelferin/Wahlhelfer
Erklärung
Das Amt der Wahlhelferin oder des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt, zu dem Wahlberechtigte verpflichtet sind: Ablehnen darf man es nur aus wichtigem Grund, etwa wegen Krankheit (§ 11 Bundeswahlgesetz). Wer ohne Grund ablehnt, kann ein Bußgeld bekommen. Trainer, Aufsichten und Lehrer arbeiten freiwillig oder gegen Bezahlung.