Wahlen · Frage 21 von 64
Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …
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Lösung
- A Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
Erklärung
Bei der Bundestagswahl wählen dürfen deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren. Wer in Deutschland lebt, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, darf nicht mitwählen, auch nicht nach vielen Jahren. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen aber bei Kommunal- und Europawahlen wählen.