Parlament · Frage 41 von 64
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …
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Lösung
- D Abgeordnete.
Erklärung
Die gewählten Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete. Sie vertreten das ganze Volk und sind nur ihrem Gewissen unterworfen (Artikel 38 GG). Kanzler und Ministerpräsidenten werden vom Parlament gewählt, Botschafter vertreten Deutschland im Ausland.