Arbeitszeit · Frage 7 von 12
Wie lange muss die ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen bei Jugendlichen mindestens sein?
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Lösung
- A Zwölf Stunden
Erklärung
§ 13 JArbSchG: Nach Ende der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche erst nach mindestens zwölf Stunden Freizeit wieder beschäftigt werden. Für Erwachsene gilt nach dem Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von elf Stunden.