Geltungsbereich · Frage 2 von 12
Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
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Lösung
- A Für Beschäftigte unter 18, auch in der Ausbildung
Erklärung
Das JArbSchG gilt für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren, auch in der Berufsausbildung (§ 1 Abs. 1). Für volljährige Auszubildende gelten BBiG und Arbeitszeitgesetz. § 15 Abs. 3 BBiG verweist für unter 18-Jährige ausdrücklich auf das JArbSchG.