Arbeitszeit · Frage 8 von 12
In welcher Zeit dürfen Jugendliche grundsätzlich beschäftigt werden?
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Lösung
- A Von 6 bis 20 Uhr
Erklärung
§ 14 Abs. 1 JArbSchG: Jugendliche dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Für über 16-Jährige gibt es Ausnahmen, etwa in Gaststätten bis 22 Uhr oder in Bäckereien ab 5 Uhr (§ 14 Abs. 2).