Arbeitszeit · Frage 4 von 12
An wie vielen Tagen in der Woche dürfen Jugendliche beschäftigt werden?
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Lösung
- D An fünf Tagen
Erklärung
§ 15 JArbSchG: Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen pro Woche beschäftigt werden, die beiden Ruhetage sollen möglichst aufeinander folgen. Wer am Samstag oder Sonntag arbeitet, bekommt einen anderen Tag derselben Woche frei.