Arbeitszeit · Frage 3 von 12
Wie lange dürfen Jugendliche höchstens arbeiten?
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Lösung
- A Acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich
Erklärung
§ 8 Abs. 1 JArbSchG: nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Ist an einzelnen Werktagen kürzer gearbeitet worden, sind an den übrigen Tagen derselben Woche achteinhalb Stunden erlaubt (§ 8 Abs. 2a).