Geltungsbereich · Frage 1 von 12
Wer ist „Jugendlicher“ im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes?
1 Antwort ist richtig. Einfach
Lösung anzeigen
Lösung
- B Wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 2 Abs. 2)
Erklärung
§ 2 Abs. 2 JArbSchG: Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Wer noch nicht 15 ist, gilt als Kind (§ 2 Abs. 1). Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, werden wie Kinder behandelt.