Rechtlicher Rahmen der Auswahl · Frage 4 von 12
Welche Merkmale schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor Benachteiligung?
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Lösung
- A Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität
Erklärung
§ 1 AGG nennt sechs Merkmale: Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Wegen dieser Merkmale darf niemand bei Auswahl und Einstellung benachteiligt werden. Fachliche Kriterien wie Noten sind erlaubt.