Rechtlicher Rahmen der Auswahl · Frage 12 von 12
Eine Bewerberin wird im Gespräch gefragt, ob sie schwanger sei. Sie verneint, obwohl sie es ist. Nach Ausbildungsbeginn erfährt der Betrieb davon. Welche Folgen hat das?
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Lösung
- B Keine, die Frage war unzulässig, die Antwort ist folgenlos
Erklärung
Bei unzulässigen Fragen haben Bewerberinnen ein „Recht zur Lüge“, eine Anfechtung scheidet aus. Für Schwangere gilt zudem der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz, auch in der Probezeit. Der Betrieb muss die Schutzvorschriften für Schwangere beachten.