Rechtlicher Rahmen der Auswahl · Frage 10 von 12

Innerhalb welcher Frist muss ein abgelehnter Bewerber einen Anspruch nach dem AGG schriftlich geltend machen?

1 Antwort ist richtig. Mittel

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Lösung

  • A Innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Ablehnung

Erklärung

§ 15 Abs. 4 AGG: Der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, bei Bewerbungen ab Zugang der Ablehnung. Deshalb bewahren viele Betriebe Bewerbungsunterlagen einige Monate auf, bevor sie gelöscht werden.

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