Rechtlicher Rahmen der Auswahl · Frage 10 von 12
Innerhalb welcher Frist muss ein abgelehnter Bewerber einen Anspruch nach dem AGG schriftlich geltend machen?
1 Antwort ist richtig. Mittel
Lösung anzeigen
Lösung
- A Innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Ablehnung
Erklärung
§ 15 Abs. 4 AGG: Der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, bei Bewerbungen ab Zugang der Ablehnung. Deshalb bewahren viele Betriebe Bewerbungsunterlagen einige Monate auf, bevor sie gelöscht werden.