Rechtlicher Rahmen der Auswahl · Frage 9 von 12
Welche Folgen kann eine Benachteiligung im Bewerbungsverfahren nach dem AGG haben?
2 Antworten sind richtig. Mittel
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Lösung
- B Einen Anspruch auf Ersatz eines entstandenen Vermögensschadens
- D Einen Anspruch auf Entschädigung in Geld
Erklärung
§ 15 AGG sieht Schadensersatz und eine angemessene Entschädigung vor. Einen Anspruch auf Einstellung oder auf ein Berufsausbildungsverhältnis begründet ein Verstoß ausdrücklich nicht (§ 15 Abs. 6). Die Kammer ist für AGG-Ansprüche nicht zuständig.