Schonbestimmungen · Frage 11 von 12
Wer kann für Fische, Krebse und Muscheln ohne Schonmaß und Schonzeit im Einzelfall vorübergehend Schonmaße und Schonzeiten festsetzen?
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Lösung
- C die Kreisverwaltungsbehörde durch befristete Anordnung
Erklärung
Die Kreisverwaltungsbehörde kann durch befristete Anordnung auch für Arten ohne Fangbeschränkung Schonzeiten und Schonmaße festsetzen (§ 11 Abs. 5 AVBayFiG).