Schonbestimmungen · Frage 11 von 12

Wer kann für Fische, Krebse und Muscheln ohne Schonmaß und Schonzeit im Einzelfall vorübergehend Schonmaße und Schonzeiten festsetzen?

1 Antwort ist richtig. Schwer

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Lösung

  • C die Kreisverwaltungsbehörde durch befristete Anordnung

Erklärung

Die Kreisverwaltungsbehörde kann durch befristete Anordnung auch für Arten ohne Fangbeschränkung Schonzeiten und Schonmaße festsetzen (§ 11 Abs. 5 AVBayFiG).

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