Schonbestimmungen · Frage 10 von 12
Darf die Malermuschel als Köder für den Fang von Karpfen verwendet werden?
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Lösung
- C Nein, sie ist gemäß der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) ganzjährig geschont.
Erklärung
Die Malermuschel ist ganzjährig geschont und darf daher weder gefangen noch als Köder verwendet werden.