Schonbestimmungen · Frage 7 von 12
Welche Schonzeit hat die Barbe nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
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Lösung
- B vom 1. Mai bis 30. Juni
Erklärung
Die Barbe hat vom 1. Mai bis 30. Juni Schonzeit, ihr Schonmaß beträgt 40 cm.