Schonbestimmungen · Frage 6 von 12

Welche Schonzeit hat die Malermuschel nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

1 Antwort ist richtig. Einfach

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Lösung

  • B sie ist ganzjährig geschont

Erklärung

Alle in der Anlage genannten Muscheln, auch die Malermuschel, sind ganzjährig geschont.

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