Schonbestimmungen · Frage 6 von 12
Welche Schonzeit hat die Malermuschel nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
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Lösung
- B sie ist ganzjährig geschont
Erklärung
Alle in der Anlage genannten Muscheln, auch die Malermuschel, sind ganzjährig geschont.