Schonbestimmungen · Frage 8 von 12
Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) vom 1. Oktober bis 15. März Schonzeit?
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Lösung
- C Seeforelle
Erklärung
Die Seeforelle hat wie die Bachforelle vom 1. Oktober bis 15. März Schonzeit. Die Regenbogenforelle ist vom 15. Dezember bis 15. März geschont.