Schonbestimmungen · Frage 8 von 12

Welche Fischart hat nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) vom 1. Oktober bis 15. März Schonzeit?

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Lösung

  • C Seeforelle

Erklärung

Die Seeforelle hat wie die Bachforelle vom 1. Oktober bis 15. März Schonzeit. Die Regenbogenforelle ist vom 15. Dezember bis 15. März geschont.

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