Schonbestimmungen · Frage 12 von 12
Welche Schonzeit hat die Mairenke (Seelaube) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?
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Lösung
- A vom 1. Mai bis 30. Juni
Erklärung
Die Mairenke ist vom 1. Mai bis 30. Juni geschont. Ein Schonmaß hat sie nicht.