Schonbestimmungen · Frage 12 von 12

Welche Schonzeit hat die Mairenke (Seelaube) nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)?

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Lösung

  • A vom 1. Mai bis 30. Juni

Erklärung

Die Mairenke ist vom 1. Mai bis 30. Juni geschont. Ein Schonmaß hat sie nicht.

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