Duales System · Frage 9 von 12
Welche Lernorte der Berufsbildung nennt § 2 BBiG?
3 Antworten sind richtig. Mittel
Lösung anzeigen
Lösung
- B Betriebe und vergleichbare Einrichtungen, etwa des öffentlichen Dienstes
- D Berufsbildende Schulen
- E Sonstige Berufsbildungseinrichtungen außerhalb von Schule und Betrieb
Erklärung
§ 2 Abs. 1 BBiG unterscheidet betriebliche, schulische und außerbetriebliche Berufsbildung. Diese Lernorte sollen zusammenwirken (Lernortkooperation, § 2 Abs. 2). Hochschulstudiengänge sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 vom BBiG ausgenommen.