Duales System · Frage 9 von 12

Welche Lernorte der Berufsbildung nennt § 2 BBiG?

3 Antworten sind richtig. Mittel

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Lösung

  • B Betriebe und vergleichbare Einrichtungen, etwa des öffentlichen Dienstes
  • D Berufsbildende Schulen
  • E Sonstige Berufsbildungseinrichtungen außerhalb von Schule und Betrieb

Erklärung

§ 2 Abs. 1 BBiG unterscheidet betriebliche, schulische und außerbetriebliche Berufsbildung. Diese Lernorte sollen zusammenwirken (Lernortkooperation, § 2 Abs. 2). Hochschulstudiengänge sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 vom BBiG ausgenommen.

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