Duales System · Frage 4 von 12
Welche Einrichtung ist für einen Ausbildungsberuf des Handwerks die zuständige Stelle?
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Lösung
- D Die Handwerkskammer
Erklärung
Nach § 71 Abs. 1 BBiG ist für Berufe der Handwerksordnung die Handwerkskammer zuständig. Für nichthandwerkliche Gewerbeberufe ist es die IHK (§ 71 Abs. 2). Innungen und Kreishandwerkerschaften sind Zusammenschlüsse der Betriebe, aber keine zuständige Stelle im Sinne des BBiG.