Duales System · Frage 12 von 12
Eine Steuerberaterin möchte eine Steuerfachangestellte ausbilden. Welche Aussagen treffen zu?
2 Antworten sind richtig. Schwer
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Lösung
- A Die AEVO gilt hier nicht, weil Steuerberater zu den freien Berufen gehören
- B Zuständige Stelle ist die Steuerberaterkammer
Erklärung
Für Fachangestellte in der Steuerberatung ist die Steuerberaterkammer zuständig (§ 71 Abs. 5 BBiG). Das BBiG gilt also, die AEVO dagegen nach ihrem § 1 Satz 2 nicht für die Ausbildung im Bereich der freien Berufe.