Duales System · Frage 11 von 12
Ein Malerbetrieb (Handwerk) will eine Kauffrau für Büromanagement ausbilden. Welche Stelle ist zuständig?
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Lösung
- B Die Handwerkskammer, weil in einem Handwerksbetrieb ausgebildet wird
Erklärung
§ 71 Abs. 7 BBiG: Wird in Betrieben zulassungspflichtiger oder zulassungsfreier Handwerke ausgebildet, ist die Handwerkskammer zuständig, auch für kaufmännische Berufe. Maßgeblich ist also der Betrieb, nicht der Beruf. Die Innung ist keine zuständige Stelle.