Duales System · Frage 10 von 12
Für welche Berufsbildung gilt das Berufsbildungsgesetz nicht?
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Lösung
- A Für Studiengänge an Hochschulen und die Ausbildung in einem Beamtenverhältnis
Erklärung
§ 3 Abs. 2 BBiG nimmt Hochschulstudiengänge, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse (z. B. Beamtenanwärter) und die Ausbildung auf Kauffahrteischiffen aus. Für Arzt- und Kanzleiberufe gilt das BBiG, dort sind die jeweiligen Kammern zuständige Stelle. Betriebsgröße und Tarifbindung spielen keine Rolle.