Duales System · Frage 10 von 12

Für welche Berufsbildung gilt das Berufsbildungsgesetz nicht?

1 Antwort ist richtig. Mittel

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Lösung

  • A Für Studiengänge an Hochschulen und die Ausbildung in einem Beamtenverhältnis

Erklärung

§ 3 Abs. 2 BBiG nimmt Hochschulstudiengänge, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse (z. B. Beamtenanwärter) und die Ausbildung auf Kauffahrteischiffen aus. Für Arzt- und Kanzleiberufe gilt das BBiG, dort sind die jeweiligen Kammern zuständige Stelle. Betriebsgröße und Tarifbindung spielen keine Rolle.

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