Ergänzende Rechtsvorschriften · Frage 12 von 12

Wer sich widerrechtlich Fische aus einem geschlossenen Gewässer aneignet, begeht

1 Antwort ist richtig. Schwer

Lösung anzeigen

Lösung

  • A Diebstahl.

Erklärung

Fische in geschlossenen Gewässern wie Teichen sind nicht herrenlos, sondern Eigentum. Wer sie sich widerrechtlich aneignet, begeht Diebstahl (§ 242 StGB), nicht Fischwilderei.

Zertifikate & Prüfungen

Welche Prüfung kommt als Nächstes?

19 Prüfungen kannst du schon üben, über 21 stimmst du gerade ab. Sieh dir alle Zertifikate mit offiziellen Infos an, gib deine Stimme ab oder schlag deine Prüfung vor.

Zur Zertifikatsübersicht