Ergänzende Rechtsvorschriften · Frage 12 von 12
Wer sich widerrechtlich Fische aus einem geschlossenen Gewässer aneignet, begeht
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Lösung
- A Diebstahl.
Erklärung
Fische in geschlossenen Gewässern wie Teichen sind nicht herrenlos, sondern Eigentum. Wer sie sich widerrechtlich aneignet, begeht Diebstahl (§ 242 StGB), nicht Fischwilderei.