Fangausübung · Frage 1 von 12

In welchen Fällen sind Gemeinschaftsfischen im Sinne der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) zulässig?

1 Antwort ist richtig. Einfach

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Lösung

  • B nur im Rahmen traditioneller Veranstaltungen und zur Erfüllung der Hegepflicht im Fanggewässer

Erklärung

Gemeinschaftsfischen mit Wertung der Fänge sind nur bei traditionellen Veranstaltungen und zur Erfüllung der Hegepflicht zulässig (§ 13 Abs. 1 AVBayFiG).

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