Fangausübung · Frage 1 von 12
In welchen Fällen sind Gemeinschaftsfischen im Sinne der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) zulässig?
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Lösung
- B nur im Rahmen traditioneller Veranstaltungen und zur Erfüllung der Hegepflicht im Fanggewässer
Erklärung
Gemeinschaftsfischen mit Wertung der Fänge sind nur bei traditionellen Veranstaltungen und zur Erfüllung der Hegepflicht zulässig (§ 13 Abs. 1 AVBayFiG).