Fangausübung · Frage 9 von 12
Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) regelt für den Einsatz einer Handangel
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Lösung
- B die maximal zulässige Anzahl der Anbissstellen.
Erklärung
Die AVBayFiG regelt für die Handangel die Zahl der Anbissstellen, aber keine Hakengröße oder Schnurstärke.