Fangausübung · Frage 2 von 12
Wann sind Gemeinschaftsfischen unzulässig?
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Lösung
- B innerhalb von vier Wochen nach einer Besatzmaßnahme, sofern nicht auszuschließen ist, dass neu eingesetzte Fische gefangen werden
Erklärung
Innerhalb von vier Wochen nach einem Besatz sind Gemeinschaftsfischen unzulässig, wenn neu eingesetzte Fische gefangen werden könnten (§ 13 Abs. 2 AVBayFiG).