Fangausübung · Frage 2 von 12

Wann sind Gemeinschaftsfischen unzulässig?

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Lösung

  • B innerhalb von vier Wochen nach einer Besatzmaßnahme, sofern nicht auszuschließen ist, dass neu eingesetzte Fische gefangen werden

Erklärung

Innerhalb von vier Wochen nach einem Besatz sind Gemeinschaftsfischen unzulässig, wenn neu eingesetzte Fische gefangen werden könnten (§ 13 Abs. 2 AVBayFiG).

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