Abnahmekriterien · Frage 57 von 60

Ein Abnahmekriterium für ein Strafzumessungssystem verlangt, dass es Bevölkerungsgruppen nach einer festgelegten Fairness-Metrik nicht diskriminiert. Welche Aussagen dazu treffen zu?

2 Antworten sind richtig. Schwer

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Lösung

  • A Es gehört damit zur Nutzungsqualität
  • B Es ist ein Kriterium zur Minderung gesellschaftlicher und ethischer Risiken

Erklärung

Das Kriterium gehört zur Minderung gesellschaftlicher und ethischer Risiken, einem Untermerkmal der Risikofreiheit und damit der Nutzungsqualität. Fairness und Nichtdiskriminierung gehören ausdrücklich zu den Bereichen dieses Merkmals. Mit einer festgelegten Fairness-Metrik wird das Kriterium messbar.

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