Anlegerschutz im Vertrieb · Frage 9 von 12
Welche Aussagen zu den Prüfpflichten von Wertpapierfirmen nach MiFID II treffen zu?
3 Antworten sind richtig. Mittel
Lösung anzeigen
Lösung
- A Im reinen Ausführungsgeschäft mit nicht komplexen Produkten auf Initiative des Kunden entfällt die Prüfung
- D Im beratungsfreien Geschäft ist bei komplexen Produkten die Angemessenheit zu prüfen
- E Bei Anlageberatung und Vermögensverwaltung ist die Geeignetheit zu prüfen
Erklärung
Die Geeignetheit umfasst Kenntnisse, finanzielle Verhältnisse und Ziele, die Angemessenheit nur Kenntnisse und Erfahrungen. Beim reinen Ausführungsgeschäft (Execution only) erfolgt keine solche Prüfung, der Kunde wird darauf hingewiesen. Welche Prüfung gilt, hängt also von der Dienstleistung und vom Produkt ab.