Marktmissbrauch · Frage 12 von 12

Eine Aktionärin liest um 14:05 Uhr die Ad-hoc-Mitteilung über ein Übernahmeangebot und kauft um 14:10 Uhr weitere Aktien. Welche Aussage trifft zu?

1 Antwort ist richtig. Schwer

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Lösung

  • C Das ist erlaubt, weil die Information veröffentlicht ist

Erklärung

Mit der Veröffentlichung steht die Information allen Marktteilnehmern zur Verfügung. Wer danach handelt, nutzt keinen Wissensvorsprung mehr. Der Kurs hat die Nachricht zu diesem Zeitpunkt allerdings meist schon verarbeitet.

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