Fahrerlaubnis · Frage 3 von 12
Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?
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Lösung
- A Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten, nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger.
Erklärung
Ohne Fahrerlaubnis dürfen Boote ohne Antriebsmaschine geführt werden, außerdem Boote bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor bzw. bis 7,5 kW mit Elektromotor. Darüber ist der Sportbootführerschein See Pflicht.