Grundregeln · Frage 5 von 12
Welche Sicherheitsmaßnahmen hat der Fahrzeugführer im Rahmen seiner seemännischen Sorgfaltspflicht vor Fahrtantritt zum Schutze und für die Sicherheit der Personen an Bord zu treffen?
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Lösung
- A Der Fahrzeugführer hat die Besatzungsmitglieder und Gäste über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten, in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen, zudem darauf, dass ständig angelegte Rettungswesten die Überlebenschancen im Wasser erhöhen.
Erklärung
Vor Fahrtantritt unterrichtet der Fahrzeugführer alle an Bord, Besatzung wie Gäste, über die Sicherheitsvorkehrungen und weist sie in Rettungs- und Feuerlöschmittel ein. Es genügt nicht, sie nur zum Selbstinformieren aufzufordern.