Frage 10 von 12

Ein Schwarm zieht in eine fremde, bereits mit Bienen besetzte Beute. Wem gehört er dann?

1 Antwort ist richtig. Mittel

Lösung anzeigen

Lösung

  • D Dem Eigentümer der besetzten Beute

Erklärung

Nach § 964 BGB erstreckt sich das Eigentum an den Bienen in der besetzten Wohnung auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum des bisherigen Besitzers erlischt.

Zertifikate & Prüfungen

Welche Prüfung kommt als Nächstes?

19 Prüfungen kannst du schon üben, über 21 stimmst du gerade ab. Sieh dir alle Zertifikate mit offiziellen Infos an, gib deine Stimme ab oder schlag deine Prüfung vor.

Zur Zertifikatsübersicht