Frage 10 von 12
Ein Schwarm zieht in eine fremde, bereits mit Bienen besetzte Beute. Wem gehört er dann?
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Lösung
- D Dem Eigentümer der besetzten Beute
Erklärung
Nach § 964 BGB erstreckt sich das Eigentum an den Bienen in der besetzten Wohnung auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum des bisherigen Besitzers erlischt.