Frage 12 von 12

Ein Imker möchte seinen Schwarm aus der leeren Beute eines Nachbarn holen. Was erlaubt das Gesetz?

2 Antworten sind richtig. Schwer

Lösung anzeigen

Lösung

  • A Für Schäden muss er aufkommen
  • B Die Beute öffnen und Waben herausnehmen

Erklärung

§ 962 BGB erlaubt bei der Verfolgung, eine fremde, nicht besetzte Bienenwohnung zu öffnen und Waben herauszunehmen oder auszubrechen. Der Schaden ist zu ersetzen.

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