Frage 12 von 12
Ein Imker möchte seinen Schwarm aus der leeren Beute eines Nachbarn holen. Was erlaubt das Gesetz?
2 Antworten sind richtig. Schwer
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Lösung
- A Für Schäden muss er aufkommen
- B Die Beute öffnen und Waben herausnehmen
Erklärung
§ 962 BGB erlaubt bei der Verfolgung, eine fremde, nicht besetzte Bienenwohnung zu öffnen und Waben herauszunehmen oder auszubrechen. Der Schaden ist zu ersetzen.