Compliance · Frage 12 von 12

Ein Unternehmen lässt Kundendaten von einem Callcenter bearbeiten, das eigenmächtig die Daten für eigene Werbung nutzt. Was hat sich rechtlich verändert?

1 Antwort ist richtig. Schwer

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Lösung

  • C Das Callcenter wird dafür selbst Verantwortlicher und haftet

Erklärung

Wer Daten über die Weisung hinaus für eigene Zwecke verarbeitet, gilt nach Art. 28 Abs. 10 DSGVO für diese Verarbeitung als Verantwortlicher und haftet. Das beauftragende Unternehmen muss den Verstoß prüfen und Konsequenzen ziehen.

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