Compliance · Frage 12 von 12
Ein Unternehmen lässt Kundendaten von einem Callcenter bearbeiten, das eigenmächtig die Daten für eigene Werbung nutzt. Was hat sich rechtlich verändert?
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Lösung
- C Das Callcenter wird dafür selbst Verantwortlicher und haftet
Erklärung
Wer Daten über die Weisung hinaus für eigene Zwecke verarbeitet, gilt nach Art. 28 Abs. 10 DSGVO für diese Verarbeitung als Verantwortlicher und haftet. Das beauftragende Unternehmen muss den Verstoß prüfen und Konsequenzen ziehen.