Abgeltungsteuer · Frage 2 von 12
Welche Erträge unterliegen bei Privatanlegern der Abgeltungsteuer?
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Lösung
- D Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen
Erklärung
Unter die Abgeltungsteuer fallen die Einkünfte aus Kapitalvermögen, also laufende Erträge wie Zinsen und Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. Mieten und private Immobilienverkäufe werden anders besteuert. Die Steuer behält meist die Bank direkt ein.