Investmentfonds · Frage 10 von 12
Welche Aussagen zur Berechnung der Vorabpauschale treffen zu?
3 Antworten sind richtig. Mittel
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Lösung
- B Grundlage ist der Rücknahmepreis zu Jahresbeginn, multipliziert mit 70 % des Basiszinses
- C Sie ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres plus Ausschüttungen begrenzt
- E Ausschüttungen des Jahres werden abgezogen
Erklärung
Der Basisertrag ist Wert am Jahresanfang × Basiszins × 0,7. Ist der Fonds weniger gestiegen, gilt höchstens der tatsächliche Wertzuwachs zuzüglich Ausschüttungen, in Verlustjahren fällt keine Vorabpauschale an. Ausschüttungen mindern sie, die Teilfreistellung gilt auch hier.