Betrieblicher Ausbildungsplan · Frage 3 von 12
Wie hängen betrieblicher Ausbildungsplan und Ausbildungsvertrag zusammen?
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Lösung
- A Der Plan gehört als Gliederung der Ausbildung zur Vertragsabfassung
Erklärung
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 BBiG verlangt in der Vertragsabfassung Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung. Dafür wird in der Regel der betriebliche Ausbildungsplan beigefügt. Liegt er der Kammer schon vor, kann darauf Bezug genommen werden (§ 36 Abs. 1).