Betrieblicher Ausbildungsplan · Frage 3 von 12

Wie hängen betrieblicher Ausbildungsplan und Ausbildungsvertrag zusammen?

1 Antwort ist richtig. Einfach

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Lösung

  • A Der Plan gehört als Gliederung der Ausbildung zur Vertragsabfassung

Erklärung

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 BBiG verlangt in der Vertragsabfassung Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung. Dafür wird in der Regel der betriebliche Ausbildungsplan beigefügt. Liegt er der Kammer schon vor, kann darauf Bezug genommen werden (§ 36 Abs. 1).

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