Schifffahrtszeichen · Frage 3 von 12
Welche Höchstgeschwindigkeit darf vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb - außerhalb des Fahrwassers - in einem Abstand von 500 m und weniger vom Ufer nicht überschritten werden?
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Lösung
- C 4,3 Knoten.
Erklärung
Vor Stränden mit erkennbarem Badebetrieb gilt außerhalb des Fahrwassers innerhalb von 500 m vom Ufer höchstens 4,3 Knoten, das sind etwa 8 km/h.