Recht und Verantwortung · Frage 2 von 12
In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?
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Lösung
- B Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
Erklärung
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen gilt die Grenze von 0,5 Promille. Unabhängig davon darf niemand führen, der durch Mängel, Alkohol oder andere berauschende Mittel in der sicheren Führung behindert ist.